Bewerbung & Beratung
Frau Südfeld und Frau Tillmann informieren Sie über Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Sie nehmen Ihre Anfragen und Bewerbungsunterlagen entgegen, prüfen Zugangsvoraussetzungen, führen Vorstellungs- und Informationsgespräche und beraten zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Der erste Unterschied zwischen Fachkräften und Assistent/innen liegt in der Länge der Ausbildung: Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen werden drei Jahre lang ausgebildet, eine Pflegefachassistenz-Ausbildung dauert nur ein Jahr.
In drei Jahren lernen die Pflegefachkraft-Auszubildenden mehr als die Pflegefachassistenten und -assistentinnen. Später arbeiten sie im Team zusammen. Dabei unterstützen die Assistent/innen die Fachkräfte in der täglichen Arbeit und nehmen ihnen verschiedene Tätigkeiten ab. Aufgaben, die in Richtung Verwaltung, Pflegeplanung oder in die medizinische Richtung gehen, erledigen die Pflegefachmänner und -frauen. Im Vergleich zur vorherigen Altenpflegeausbildung, ist die Ausbildung zur Pflegfachkraft generalistisch ausgerichtet und zielt so auf Kompetenzen, die für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie in verschiedenen institutionellen Versorgungskontexten notwendig sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegefachassistent/innen ihre Ausbildung um zwei Jahre verlängern und einen Abschluss als Pflegefachmann bzw. als Pflegefachfrau machen.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann erfolgt nach Maßgabe des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und der dazu erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV). Hier sind auch die Zugangsvoraussetzungen klar festgelegt. Für die Ausbildung zur Pflegefachkraft benötigen Sie mindestens einen Hauptschulabschluss 10a. Für die Ausbildung zur/m Pflegefachassistent/in, die erstmalig 2021 umgesetzt werden soll, sind aktuell noch keine geltenden Voraussetzungen bekannt gegeben worden.
Sollten Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie zudem einen Nachweis über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Für die dreijährige Ausbildung gilt aktuell die Vorlage eines B2-Zertifikates, für die einjährige Ausbildung ein B1-Zertifikat. Sie müssen darüber hinaus das 16. Lebensjahr vollendet haben. Da in den Berufsfeldern der Pflege mit Menschen gearbeitet wird, ist vor Beginn der Ausbildung die Eignung zur Berufsausübung nachzuweisen. Dies gilt sowohl für das persönliche Verhalten als auch für die gesundheitliche Verfassung. Hierzu benötigen wir ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis von Ihnen.
Ja, für die 3-jährige Ausbildung zur Pflegefachkraft brauchen Sie neben einem Schulplatz auch einen Ausbildungsplatz. Sie schließen mit einer Pflegeeinrichtung (z.B. ein Seniorenheim) einen Ausbildungsvertrag ab. Die Akademie für Pflege und Gesundheit vermittelt bei Bedarf Adressen geeigneter Ausbildungsbetriebe, bei denen Sie sich bewerben können und unterstützt Sie bei Ihren Bewerbungen.
Auch für die Pflegefachassistenzausbildung müssen Sie mit dem Träger der praktischen Ausbildung einen Ausbildungsvertrag schließen. Dies war bei der damaligen Altenpflegehelfer/innen-Ausbildung nicht der Fall.
Die praktische Ausbildung findet in stationären Pflegeheimen, bei einem ambulanten Pflegedienst oder in einem Krankenhaus statt. Je nach Ausbildungsgang finden Abschnitte der praktischen Ausbildung zusätzlich in psychiatrischen Kliniken und in pädiatrischen Versorgungsbereichen statt.
Bitte bewerben Sie sich schriftlich per Post oder per E-Mail. Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an Frau Südfeld oder an Frau Tillmann. Bei Anfragen benutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Anschreiben mit kurzer Beschreibung der Motivation
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf, auch Hobbies, Freizeitgestaltung, soziales Engagement, Ehrenamt
- Professionelles Bewerbungsfoto (kein Freizeit- oder Urlaubsbild)
- Alle Abschlusszeugnisse, ggf. aktuellstes Schulzeugnis
- für Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltsgenehmigung u. Arbeitserlaubnis
Versenden Sie keine Originaldokumente!
Verwenden Sie im Anschreiben eine Betreffzeile, aus der die Ausbildungsrichtung eindeutig hervor geht.
Nachdem Ihre Bewerbung die Vorauswahl erfolgreich durchlaufen hat, erhalten Sie eine schriftliche Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir können Ihnen sicher einen Ersatztermin vorschlagen.
Mit der schriftlichen Einladung werden gegebenenfalls noch Unterlagen nachgefordert. Bitte bringen Sie diese und alle eingereichten Unterlagen im Original zum Termin mit.
Planen Sie für den Vorstellungstag genügend Zeit ein. Eine stressfreie Anreise verbessert sicher Ihre Tagesform.
In dem persönlichen Vorstellungsgespräch möchten wir gerne etwas über Ihre Motivation zur Berufswahl und Ihre Vorstellungen zum Beruf erfahren. Weiter erhalten Sie allgemeine Informationen zur Ausbildung und es wird Ihnen eine kleine Aufgabe gestellt.
Sie haben auch genügend Zeit, Ihre persönlichen Fragen zu stellen. Hier ist es hilfreich, wenn Sie sich diese vorher notieren.
In der Ausbildung wechseln sich Unterrichtszeiten mit Zeiten der praktischen Ausbildung ab.
Der Unterricht ist als Vollzeitunterricht aufgebaut und beginnt in der Regel ab 8:30h. Die Ausbildungszeiten in der praktischen Ausbildung richten sich nach der jeweiligen Einrichtung und sind überwiegend Früh- und Spätdienst. Frühdienst beginnt z.B. in den Einrichtungen der Altenhilfe um 6:00h, der Spätdienst gegen 14:00h. Auch Zwischendienste sind möglich. Zusätzlich sind Dienste an Wochenenden und an Feiertagen üblich.
Die Teilnahme am Unterricht ist für unsere Auszubildenden kostenlos. Die Kosten für den Unterricht übernimmt in einigen Fällen das Land NRW. Für die theoretische Ausbildung können jedoch Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur) oder Kosten für Exkursionen anfallen.
In anderen Fällen ist eine finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, über einen Bildungsgutschein möglich.
Die Auszubildenden erhalten zudem eine Ausbildungsvergütung.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach der tariflichen Eingruppierung der jeweiligen Einrichtung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine zusätzliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen, oder durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gefördert werden. Alle, die die Voraussetzungen für eine Förderung über BAföG oder BAB nicht mitbringen, können bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II beim örtlichen Jobcenter beantragen.
Nach der Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, in verschiedenen Einrichtungen zu arbeiten. Durch die zahlreichen Teilzeit-Angebote bietet die Pflege dabei gute Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mögliche Arbeitsorte sind
- Altenpflegeheime
- Seniorenzentren
- Ambulante Pflegedienste
- Krankenhäuser, Kinderärzte
- Geriatrische Abteilungen in Krankenhäusern, geriatrische Kliniken
- Gerontopsychiatrische Abteilungen in Krankenhäusern, gerontopsychiatrische Kliniken Rehabilitations- und Kurkliniken
- Begegnungsstätten, Beratungsstellen
Das neue Pflegeberufegesetz setzt zudem die Berufeanerkennungsrichtlinie der EU um und sichert dadurch, dass alle Absolvent/innen mit dem generalistischen Berufsabschluss innerhalb der EU einen Rechtsanspruch darauf haben, den Abschluss automatisch anerkannt zu bekommen. Insgesamt gibt es vielfältige Karrieremöglichkeiten. Dazu zählen zum Beispiel
- Leitung von Pflege- und Wohngruppen
- Pflegedienstleitung in Altenpflegeeinrichtungen
- Gesamtleitung von Pflegeeinrichtungen
- Pflegelehrer/in
- Studium von Pflegemanagement, Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik
Informationen zur Generalistischen Ausbildung
Auf der Seite vom Bundesministerium für Gesundheit
- werden alle Fragen und Antworten zum Pflegeberufegesetz ausführlich erläutert
- wird die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die neue Ausbildung vorgestellt
- und der Infofilm fasst zusammen, wieso die Pflegeberufe überhaupt reformiert werden.
Wer sich darüber hinaus weiter informieren möchte, dem empfehlen wir noch die Infobroschüre vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe. Natürlich beantworten auch wir alle Fragen gerne!